Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20001959 AT

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

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Kurztitel

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 79/2002

Inkrafttretensdatum

15.05.2002

Langtitel

Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

StF: BGBl. I Nr. 79/2002 (NR: GP XXI RV 1034 AB 1073 S. 101.)

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt

In Wien

Verkauf

zu Euro

Grundstück Nr. 2266/1 Baufläche, inneliegend in EZ 2941, Grundbuch 01657 Leopoldstadt

18 640 581,96

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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