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20001933 AT

Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

Steiermark

19.06.2026

Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Köflach werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage).

Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Juni 2026, in Kraft.

Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach, LGBl. Nr. 82/2011, außer Kraft.

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