20001933
AT
Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
§ 0 Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
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Steiermark
19.06.2026
Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
Anl. 1 Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
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(Anm.: ist als PDF dokumentiert)
Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
§ 1 Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
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Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Köflach werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
§ 2 Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
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Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage).
Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
§ 3 Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
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Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Juni 2026, in Kraft.
Landesrecht Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
§ 4 Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach
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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach, LGBl. Nr. 82/2011, außer Kraft.