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Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026

Steiermark

09.04.2026

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026

Der für die LKF-Gebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKF-Punkt wird ab dem Jahr 2026 für Fondskrankenanstalten wie folgt festgesetzt

Betrag in Euro

0,63

0,63

1,07

0,63

0,63

0,63

0,63

0,63

0,63

0,63

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026

Der für die LKF-Gebühren kostendeckend ermittelte Eurowert je LKF-Punkt wird ab dem Jahr 2026 für Fondskrankenanstalten wie folgt festgesetzt

Betrag in Euro

1,52

2,00

2,65

1,04

1,04

1,29

2,16

1,47

1,42

1,42

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026

Auf der Grundlage der für das Jahr 2026 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2026 pro Pflegetag für Fondskrankenanstalten wie folgt festgesetzt

Betrag in Euro

436,80

1 572,00

808,90

472,10

472,10

736,22

672,30

585,50

1 423,50

941,00

574,50

482,10

575,10

475,20

613,40

475,90

383,50

381,50

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ausgenommen Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2025, LGBl. Nr. 21/2025, außer Kraft.

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