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Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

8 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (8 Artikel)

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Steiermark

26.03.2026

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Der für die LKFGebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKFPunkt wird ab dem Jahr 2026 für die Landeskrankenanstalten mit 0,63 Euro festgesetzt

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Der kostendeckend ermittelte Eurowert je LKF-Punkt wird ab dem Jahr 2026 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt

2,03 €

1,71 €

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Auf der Grundlage der für das Jahr 2026 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2026 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt

1 872,60 €

1 355,20 €

688,00 €

397,20 €

226,70 €

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

53,10 €

132,80 €

53,10 €

132,80 €

39,20 €

54,40 €

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Die Pflegegebühren für ambulante Tagesbehandlungen werden ab 1. Jänner 2026 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt

224,70 €

324,10 €

237,30 €

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Landesrecht Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2026

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2025, LGBl. Nr. 7/2025, außer Kraft, sie ist jedoch auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erbracht wurden.

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