20001910
AT
Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse
5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (5 Artikel)
Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse
Steiermark
31.12.2035
30.12.2025
Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse
Diese Verordnung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der gemäß § 2 des Gesetzes vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse definierten Ziele fest.
Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse
Die Nationalparkverwaltung hat die Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen zu gewährleisten
Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse
Die Nationalparkverwaltung hat der Landesregierung jährlich bis spätestens 31. Oktober einen Tätigkeitsbericht über die Umsetzung der gesetzten Maßnahmen für das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.
Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.