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20001910 AT

Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

Steiermark

31.12.2035

30.12.2025

Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

Diese Verordnung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der gemäß § 2 des Gesetzes vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse definierten Ziele fest.

Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

Die Nationalparkverwaltung hat die Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen zu gewährleisten

Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

Die Nationalparkverwaltung hat der Landesregierung jährlich bis spätestens 31. Oktober einen Tätigkeitsbericht über die Umsetzung der gesetzten Maßnahmen für das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.

Landesrecht Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.

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