Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20001905 AT

Grazer Dachlandschaftsverordnung

8 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Steiermark

29.12.2025

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Steiermark

29.12.2025

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Im Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 – GAEG 2008 ist bei Öffnungen und Aufbauten sowie sonstigen Veränderungen der Dachhaut auf eine Einfügung in das überlieferte Erscheinungsbild der Grazer Dachlandschaft zu achten. Die Dachlandschaft umfasst hierbei die Gesamtheit der gestaltwirksamen Merkmale der Dachzone, wie Größe, Form, Konstruktion, Neigung, Gesimse bzw. Traufenausbildung, Deckungsmaterial, Elementform, Deckungsfarbe, Aufbauten (Gaupen, Zwerchhäuser, Rauch und Abgasfänge, Kehrstege sowie Antennen-, Klima-, Solar- und PV-Anlagen udgl.) sowie Verschneidungen der Dächer. Der Sichtbarkeit der Dachlandschaft von den öffentlichen Verkehrsflächen, von allen übrigen öffentlich zugänglichen Freiflächen (Höfen udgl.), vom Schlossberg sowie vom umgebenden Hügelland des Grazer Beckens kommt eine besonders maßgebende Bedeutung zu.

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Gemäß den Zielvorstellungen des § 1 hat nach Maßgabe der Schutzwürdigkeit und unter Bedachtnahme auf das Erscheinungsbild des betreffenden Stadtteiles zu gelten

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Bei Gebäuden, deren Dachflächen nach § 5 GAEG 2008 zu erhalten sind, sind nachstehende Maßnahmen wegen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes nicht bewilligungsfähig

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Die nach § 10 Abs. 1 Z 1 GAEG 2008 zur Beurteilung erforderlichen Einreichunterlagen für Solar- und PV-Anlagen haben zu enthalten

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Dezember 2025, in Kraft.

Landesrecht Grazer Dachlandschaftsverordnung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erhaltung der Dachlandschaft im Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl. Nr. 2/1986, außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →