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Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

10 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

Steiermark

16.12.2025

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

Das in der Gemeinde Selzthal und in der Stadtgemeinde Liezen gelegene Moor wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Naturschutzgebiet Nr. 1d „Gampermoor am Ennsboden“ bezeichnet.

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

Die Unterschutzstellung dient dem Erhalt und der Sicherung des Fortbestandes des Moores.

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

(1) Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen und Maßnahmen verboten, die geeignet sind, das Moor sowie seinen Pflanzen-, Pilz- und Tierbestand zu gefährden oder zu schädigen. Solche Handlungen sind insbesondere

(2) Maßnahmen, die der Verbesserung des Schutzzwecks und den Schutzzielen nach § 2 dienen, stellen keine verbotenen Handlungen dar.

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

(1) Ausnahmen von den Verboten des § 3 Abs. 1, jedoch nicht von Handlungen der Ziffern 8, 9 und 11 bis 15 können auf Antrag bewilligt werden, wenn die Maßnahme dem Schutzzweck und den Schutzzielen des § 2 nicht widerspricht.

(2) Maßnahmen im Auftrag der für Naturschutz zuständigen Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, die der Verbesserung des Schutzzwecks und den Schutzzielen nach § 2 dienen, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen.

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:10.000 (Anlage 1) und eines Detailplanes im Maßstab 1:6.000 (Anlage 2) sowie einer koordinatenbezogenen Darstellung (Anlage 3). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.

Landesrecht Naturschutzgebiet Nr. 1d - Gampermoor am Ennsboden

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. November 2025, in Kraft.

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