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Überreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Überreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen

Steiermark

09.10.2025

Landesrecht Überreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen

Zur Überreichung der Ehrenmedaillen und Verdienstkreuze sind befugt

Landesrecht Überreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen

(1) Die Ehrenmedaillen und das Verdienstkreuz müssen im Rahmen eines Festaktes zu einem würdevollen Anlass überreicht werden.

(2) Würdevolle Anlässe für die Überreichung an Mitglieder von Einsatz- und Hilfsorganisationen sind

(3) Zustimmungsbefugt gemäß Abs. 2 Z 4 sind

Landesrecht Überreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen

(1) Sollte die Einsatzorganisation, der die zu ehrende Person angehört, über Bekleidungsvorschriften verfügen, so sind diese Vorschriften bei der Überreichung einer Ehrenmedaille oder eines Verdienstkreuzes anzuwenden.

(2) Verfügt eine Einsatzorganisation über keine einheitliche Bekleidung für derartige Anlässe, ist die jeweilige Einsatzbekleidung möglichst einheitlich zu verwenden.

(3) Private Kleidung ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig, wenn die Überreichung als besondere Überraschung Bestandteil einer Veranstaltung anlässlich einer besonderen oder persönlichen Feierlichkeit ist oder wenn die zu ehrende Person Mitglied einer Organisation ist, die über keine Einsatzbekleidung verfügt.

Landesrecht Überreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen

Diese Verordnung tritt dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Oktober 2025, in Kraft.

Landesrecht Überreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2019 über die Überreichung von Ehrenzeichen und Verdienstkreuzen nach dem Gesetz vom 10. November 1970 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, LGBl. Nr. 2/2020, außer Kraft.

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