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20001887 AT

BHWZ – Festsetzung der Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Landesrecht BHWZ – Festsetzung der Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab

Steiermark

03.06.2025

Landesrecht BHWZ – Festsetzung der Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab

Die Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab werden wie folgt festgesetzt

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und

von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Landesrecht BHWZ – Festsetzung der Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. April 2025, in Kraft.

Landesrecht BHWZ – Festsetzung der Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab, GZ S. 640/2008, zuletzt in der Fassung GZ S. 681/2008, außer Kraft.

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