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20001883 AT

Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

Steiermark

20.05.2025

Landesrecht Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

(1) Für Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) werden Einzugsgebiete festgelegt.

(2) Die Abgrenzung der Einzugsgebiete erfolgt durch planliche Darstellung in Form von Übersichtsplänen im Maßstab 1 : 600 000 (Anlagen 3 und 4) und von Detailplänen im Maßstab 1 : 10 000 (Anlagen 3.1 und 4.1).

Landesrecht Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

(1) Die Anlagen 1, 2, 3, 3.1, 4 und 4.1 werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden

(2) Zusätzlich ist die planliche Darstellung der Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete im Internet auf der Website www.waldatlas.steiermark.at abrufbar.

Landesrecht Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. April 2025, in Kraft.

Landesrecht Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen in der Steiermark festgelegt werden, LGBl. Nr. 51/2017, außer Kraft.

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