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20001875 AT

BHMT – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

8 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

Landesrecht BHMT – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Steiermark

11.03.2025

Bundesrecht Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „International Management Center Krems-Gesellschaft m.b.H.“

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Kurztitel

Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „International Management Center Krems-Gesellschaft m.b.H.“

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 132/2002

Inkrafttretensdatum

01.04.2002

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „International Management Center Krems-Gesellschaft m.b.H.“

StF: BGBl. II Nr. 132/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 15 Abs. 1 Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 72/1998 wird verordnet

Landesrecht BHMT – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Murtal das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.

Bundesrecht Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „International Management Center Krems-Gesellschaft m.b.H.“

§ 1. Der „International Management Center Krems-Gesellschaft m. b.H.“ wird in ihrer Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.

Landesrecht BHMT – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 Forstgesetz 1975 dar. Diese Übertretungen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.

Bundesrecht Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „International Management Center Krems-Gesellschaft m.b.H.“

§ 2. Die „International Management Center Krems-Gesellschaft m. b.H.“ hat den Wegfall einer Voraussetzung gemäß § 15 Abs. 2 FHStG unverzüglich der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu melden.

Landesrecht BHMT – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Bundesrecht Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „International Management Center Krems-Gesellschaft m.b.H.“

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2002 in Kraft.

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