Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark
Gesetzestext (4 Artikel)
Steiermark
09.10.2024
Vorarlberg
19.12.2025
Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung zum Stichtag 31. Oktober 2021 entfallen auf die im § 2 Abs. 1 LTWO angeführten Wahlkreise folgende Zahlen an Mandaten
Wahlkreis
Bezeichnung
Zahl der
Mandate
1
Graz und Umgebung
umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung
16
2
Oststeiermark
umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz
11
3
Weststeiermark
umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg
8
4
Obersteiermark
umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal
13
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen zum Landtag Steiermark zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.