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20001828 AT

Erwerb der für die Errichtung der L 39

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte

Vorarlberg

27.11.2025

Landesrecht Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte

Das Land Vorarlberg hat das Eigentum oder sonstige entsprechende Verfügungsrechte an sämtlichen für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße, LGBl.Nr. 95/2016, notwendigen Grundflächen erworben.

Landesrecht Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte

Die Erklärung der L 39 – Lastenstraße als Landesstraße, LGBl.Nr. 95/2016, ist somit rechtswirksam.

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