20001828
AT
Erwerb der für die Errichtung der L 39
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Landesrecht Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte
§ 0 Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte
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Vorarlberg
27.11.2025
Landesrecht Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte
§ 1 Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte
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Das Land Vorarlberg hat das Eigentum oder sonstige entsprechende Verfügungsrechte an sämtlichen für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße, LGBl.Nr. 95/2016, notwendigen Grundflächen erworben.
Landesrecht Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte
§ 2 Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte
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Die Erklärung der L 39 – Lastenstraße als Landesstraße, LGBl.Nr. 95/2016, ist somit rechtswirksam.