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20001823 AT

BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Landesrecht BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Steiermark

08.08.2024

Landesrecht BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf den nachstehend angeführten Straßen in beiden Fahrtrichtungen in folgenden Abschnitten verboten

Landesrecht BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Als Ziel- und Quellverkehr im Sinne dieser Verordnung gilt

Landesrecht BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen

Landesrecht BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Landesrecht BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft.

Landesrecht BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Lit. a) der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 01.09.2004, GZ: BHLN-11.0 2003/186, tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

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