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20001821 AT

Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems

Im Bereich der Teilfläche des Grundstückes GST-NR 2147/1, GB Hohenems, die innerhalb der Grenzen liegt, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 890 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), hievon höchstens 785 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.

Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems

Vorarlberg

20.10.2025

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