20001821
AT
Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems
§ 0 Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems
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Im Bereich der Teilfläche des Grundstückes GST-NR 2147/1, GB Hohenems, die innerhalb der Grenzen liegt, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 890 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), hievon höchstens 785 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.
Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems
Anl. 1 Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems
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Vorarlberg
20.10.2025