BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der B113
Inhaltsübersicht (9)
Gesetzestext (9 Artikel)
Steiermark
12.03.2024
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Das Abkommen tritt mit 1. Februar 2002 in Kraft.
(Übersetzung)
Note Nr. 55/00
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Ballhausplatz 2
Exzellenz!
Ich habe die Ehre, mich auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen *) 1959 zu beziehen, dem unsere beiden Regierungen angehören. Ich habe die Ehre vorzuschlagen, daß in Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 5 der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens auf die Insel Man, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, unter den unten angeführten Bedingungen ausgedehnt wird
Wenn der obige Vorschlag für die Regierung der Republik Österreich annehmbar ist, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwort Eurer Exzellenz darauf ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten sein soll, das am ersten Tag des zweiten Monats ab dem Tag Ihrer Antwort in Kraft tritt.
Ich erlaube mir, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um Eurer Exzellenz meiner größten Hochachtung zu versichern.
11. Dezember 2000
Britische Botschaft
S. E. Wien, 8.
Dezember 2001
Botschafter Antony Ford
No. 2125.11/0015e-I.2/2001
Britische Botschaft
Exzellenz!
Ich habe die Ehre, mich auf die Note Nr. 55/00 Eurer Exzellenz vom 11. Dezember 2000 zu beziehen, die wie folgt lautet
Zitat
“Ich habe die Ehre, mich auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen 1959 zu beziehen, dem unsere beiden Regierungen angehören. Ich habe die Ehre vorzuschlagen, daß in Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 5 der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens auf die Insel Man, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, unter den unten angeführten Bedingungen ausgedehnt wird
Wenn der obige Vorschlag für die Regierung der Republik Österreich annehmbar ist, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwort Eurer Exzellenz darauf ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten sein soll, das am ersten Tag des zweiten Monats ab dem Tag Ihrer Antwort in Kraft tritt.”
In Beantwortung Ihrer Note habe ich die Ehre zu bestätigen, daß der obige Vorschlag für die Regierung der Republik Österreich annehmbar ist und daß die Note Eurer Exzellenz und diese Antwort ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten sein soll, das am ersten Tag des zweiten Monats ab dem Tag dieser Antwort in Kraft tritt.
Ich erlaube mir, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um Eurer Exzellenz meiner größten Hochachtung zu versichern.
Benita Ferrero-Waldner
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969
Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf der B113 in beide Fahrtrichtungen in folgenden Abschnitten verboten
Als Ziel- und Quellverkehr im Sinne dieser Verordnung gilt
Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2024 in Kraft.
(1) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, BVBl. Nr. 48/2023, tritt mit Ablauf des 30. November 2023 außer Kraft.
(2) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, kundgemacht in der GZ S. 27/2020, tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft.