20001796
AT
Landesumlage 2025
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Landesrecht Landesumlage 2025
Das Ausmaß der von den Gemeinden im Jahr 2025 einzuhebenden Landesumlage wird mit 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben festgesetzt.
Landesrecht Landesumlage 2025
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß der Landesumlage 2022, LGBl.Nr. 96/2021, außer Kraft.