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Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

11 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

Steiermark

15.01.2024

Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Alberschwende

Im Bereich der Grundstücke GST-NRN 60/3, 60/7 und 60/11, GB Alberschwende, die innerhalb der Grenzen liegen, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 670 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), hievon höchstens 600 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.

Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Alberschwende

Vorarlberg

11.10.2024

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 149/2024, LGBl. Nr. 119/2025

Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Alberschwende

Vorarlberg

11.10.2024

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

Diese Verordnung regelt die Entschädigung der beauftragten amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte gemäß § 24 Abs. 4 LMSVG (Aufsichtsorgane).

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 149/2024, LGBl. Nr. 119/2025

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

(1) Den Aufsichtsorganen gebührt als Entschädigung für den Arbeits- und Zeitaufwand für die im Folgenden angeführten Tätigkeiten an Werktagen

(2) Die Entschädigung für die Aufsichtsorgane erhöht sich für Untersuchungen, die auf ausdrückliches Verlangen des Unternehmers/der Unternehmerin außerhalb der in Abs. 1 Z 1, Z 2 und Z 3 genannten Zeiten durchgeführt werden, wie folgt

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 149/2024, LGBl. Nr. 119/2025

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

(1) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 149/2024 treten § 2 Abs. 1 sowie Anlage 1 und 2 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 119/2025 treten § 2 Abs. 1 sowie Anlage 1 und 2 mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 149/2024, LGBl. Nr. 119/2025

Landesrecht Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 - StFlUEV 2024

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung, LGBl. Nr. 78/2023, außer Kraft.

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