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20001746 AT

BHLI – LKW-Fahrverbot auf der B320 Tag

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Landesrecht BHLI – LKW-Fahrverbot auf der B320 Tag

Steiermark

11.04.2023

Landesrecht Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz

Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt. Die Auflösung des Gemeindeverbandes wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 wirksam.

Landesrecht BHLI – LKW-Fahrverbot auf der B320 Tag

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger, bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr verboten.

Landesrecht BHLI – LKW-Fahrverbot auf der B320 Tag

Von dem in § 1 normierten Fahrverbot sind ausgenommen

Die Verordnung ist gem. § 44 Abs. 1 und Abs. 2b der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie folgt kundzumachen

Diese Verordnung tritt mit Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Über den Zeitpunkt der Anbringung der Verkehrszeichen ist die Bezirkshauptmannschaft Liezen schriftlich zu verständigen.

Die Kosten der Anbringung und Erhaltung der Verkehrszeichen sind gemäß § 32 StVO 1960 idgF vom Straßenerhalter zu tragen.

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