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20001689 AT

BHHF - Öffentliche Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“, Änderung der Betriebszeiten

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht BHHF - Öffentliche Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“, Änderung der Betriebszeiten

Steiermark

29.03.2022

Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lustenau

Im Bereich des Grundstücks GST-NR 3190, GB Lustenau, das innerhalb der Grenzen liegt, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 880 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), hievon maximal 600 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.

Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lustenau

Vorarlberg

23.02.2022

Landesrecht BHHF - Öffentliche Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“, Änderung der Betriebszeiten

Die Betriebszeiten für die Apotheke in der Stadtgemeinde Friedberg an Werktagen sind

Montag – Freitag

Samstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Landesrecht BHHF - Öffentliche Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“, Änderung der Betriebszeiten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

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