20001673
AT
Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch
§ 0 Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch
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Im Bereich der Grundstücke GST-NRN 262/1 und 262/4, GB Tisis, die innerhalb der Grenzen liegen, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 740 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG) für zulässig erklärt.
Landesrecht Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch
Anl. 1 Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch
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Vorarlberg
11.11.2021