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20001659 AT

Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft

Vorarlberg

17.05.2021

Landesrecht Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft

Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft

Landesrecht Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft

Für die Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft, wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.

Landesrecht Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

Landesrecht Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft

(1) Die Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft, tritt am 1. September 2021 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft und Ländliche Hauswirtschaft, LGBl.Nr. 38/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 6/2001, außer Kraft.

(2) Die Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über eine Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Landwirtschaft, BDVBl. Nr. 08/2024, tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

*) Fassung BDVBl.Nr. 8/2024

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