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20001602 AT

Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill; Änderung

11 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

Landesrecht Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill; Änderung

Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill; Änderung

Landesrecht Festlegung einer Fläche als Standort für Einkaufszentren 1 für die Gemeinde Seiersberg-Pirka

Steiermark

12.05.2020

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Koblach

Im Bereich der Grundstücke GST-NRN 1679/6, 1679/7, 1679/8 und 1679/10, GB Koblach, die innerhalb der Grenzen liegen, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 900 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), hievon maximal 600 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.

Landesrecht Festlegung einer Fläche als Standort für Einkaufszentren 1 für die Gemeinde Seiersberg-Pirka

(Anm.: der Plan ist als PDF dokumentiert)

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Koblach

Vorarlberg

04.06.2020

Landesrecht Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill; Änderung

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill wird dahingehend geändert, dass

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.

Landesrecht Festlegung einer Fläche als Standort für Einkaufszentren 1 für die Gemeinde Seiersberg-Pirka

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 312, 317/1, 317/3, 317/4, 325, 337/1 und 338/1, alle KG 63281 Seiersberg, im Ausmaß von insgesamt 134.913 m², wird für die Errichtung und Erweiterung von Einkaufszentren 1 gemäß § 31 Abs. 5 Z 1 StROG festgelegt.

Landesrecht Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill; Änderung

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft.

Landesrecht Festlegung einer Fläche als Standort für Einkaufszentren 1 für die Gemeinde Seiersberg-Pirka

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung sind auf der in § 1 festgelegten Fläche Einkaufszentren 1 mit Verkaufsflächen im Gesamtausmaß von höchstens 74.000 m², davon jedoch höchstens 5.000 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig. Zusätzlich wird für die festgelegte Fläche für Einkaufszentren 1 eine Bebauungsdichte mit dem Mindestwert von 0,5 und dem Höchstwert von 1,5 bestimmt.

Landesrecht Festlegung einer Fläche als Standort für Einkaufszentren 1 für die Gemeinde Seiersberg-Pirka

Der Bebauungsplan gemäß § 40 Abs. 4 Z 2 StROG hat folgenden Vorgaben zu entsprechen

Landesrecht Festlegung einer Fläche als Standort für Einkaufszentren 1 für die Gemeinde Seiersberg-Pirka

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Mai 2020, in Kraft.

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