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20001595 AT

Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2026

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2026

Salzburg

31.12.2026

27.03.2026

Bundesrecht Einvernehmliche Beendigung von zwei Verträgen zur Tschechischen Republik

Einvernehmliche Beendigung von zwei Verträgen zur Tschechischen Republik

Bundesrecht Einvernehmliche Beendigung von zwei Verträgen zur Tschechischen Republik

Auf Grund einer einvernehmlichen Prüfung des bilateralen Vertragsbestandes zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik durch die zuständigen Stellen beider Staaten wurden

Landesrecht Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2026

(1) Die Leistungen der Christian-Doppler-Klinik – Universitätsklinikum der PMU sind im Akutbereich der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Pflegegebühren abzugelten, die in der kostendeckenden Höhe von 779,00 € festgelegt werden.

(2) Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Christian-Doppler-Klinik sind durch Pflegegebühren abzugelten, die in folgender Höhe festgelegt werden

538,00 €

252,00 €

Landesrecht Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2026

Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Landesklinik St. Veit werden durch tägliche Pflegegebühren abgegolten. Diese Pflegegebühren werden unter Berücksichtigung eines Einhebungsnachlasses in folgender Höhe festgelegt

343,22 €

389,00 €

Landesrecht Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2026

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Sie ist auf Leistungen der Krankenanstalten anzuwenden, die im Kalenderjahr 2026 erbracht werden.

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