Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe
Gesetzestext (4 Artikel)
Salzburg
31.12.2026
05.02.2026
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Kurztitel
Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 341/2001
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
15.09.2001
Index
27/02 Notare
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz
StF: BGBl. II Nr. 341/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2017
Gesetzesnummer
20001591
Dokumentnummer
NOR30001727
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet.
Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2026 beträgt 2,15 %.