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20001591 AT

Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Landesrecht Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2026

Salzburg

31.12.2026

05.02.2026

Bundesrecht Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz

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Kurztitel

Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 341/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.09.2001

Index

27/02 Notare

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz

StF: BGBl. II Nr. 341/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2017

Gesetzesnummer

20001591

Dokumentnummer

NOR30001727

Bundesrecht Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet.

Landesrecht Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2026

Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2026 beträgt 2,15 %.

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