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20001564 AT

Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

21 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (21)

Gesetzestext (21 Artikel)

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

(1) Grundflächen, die den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel bilden, sind Nationalparkflächen.

(2) Nationalparkflächen sind in Flächen, welche der Naturzone (§ 3 Z 4 Bgld. NPG 2026) zugehören, und Flächen, die der Bewahrungszone (§ 3 Z 5 Bgld. NPG 2026) zugehören, eingeteilt.

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundparzelle 7 KG 57104 Bergham für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 4.900 m², davon höchstens 1.250 m² für Verbrauchermärkte, zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Die Nationalparkflächen gliedern sich in folgende Nationalparkbereiche

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Burgenland

06.03.2026

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

(1) Die Nationalparkflächen sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone wurden über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 festgelegt und sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Ausweisung ist konstitutiv.

(2) In Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 100 000 die planliche Darstellung der Nationalparkflächen sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone.

(3) In den Anlagen 3.1 - 3.9 erfolgt die planliche Darstellung der Nationalparkbereiche sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone.

(4) Die planlichen Darstellungen in Anlage 2 und Anlagen 3.1 - 3.9 sind konstitutiv.

(5) Bestehen Zweifel über die Zugehörigkeit als Nationalparkfläche, ist die koordinatenbezogene Festlegung der Anlage 1 maßgeblich.

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Landesrecht Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

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