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20001562 AT

Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See – Projekt im Bereich der GP 277/1, KG Zell am See

Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See – Projekt im Bereich der GP 277/1, KG Zell am See

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See – Projekt im Bereich der GP 277/1, KG Zell am See

Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See – Projekt im Bereich der GP 277/1, KG Zell am See

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See – Projekt im Bereich der GP 277/1, KG Zell am See

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 277/1, 278/4, 278/5, 278/6 und 278/7, jeweils KG 57319 Zell am See, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 935 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See – Projekt im Bereich der GP 277/1, KG Zell am See

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Zell am See über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Landesrecht Standortverordnung Stadtgemeinde Zell am See – Projekt im Bereich der GP 277/1, KG Zell am See

Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

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