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20001552 AT

Landesentwicklungsprogramm; Änderung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Landesrecht Landesentwicklungsprogramm; Änderung

Landesentwicklungsprogramm; Änderung

Landesrecht Landesentwicklungsprogramm; Änderung

Das mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. November 2022, LGBl Nr 104/2022, verbindlich erklärte Landesentwicklungsprogramm wird dahingehend geändert, dass von den durch Anhang 3.3 übernommenen Freihaltebereichen für Verkehrsinfrastrukturprojekte im Land Salzburg folgende Trassen entfallen

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