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20001546 AT

Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2026

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Landesrecht Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2026

Burgenland

31.12.2026

12.12.2025

Landesrecht Sonderfördermittelverordnung 2025/2026

Salzburg

31.08.2026

06.05.2025

Landesrecht Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2026

Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras erlaubt.

Landesrecht Sonderfördermittelverordnung 2025/2026

Im Kinderbetreuungsjahr 2025/2026 gebührt den folgenden Rechtsträgern der Elternbeitragsersatz gemäß § 45a Abs 3 S.KBBG je Kind und Monat in der folgenden Höhe

Öffentliche (Tageseltern)Rechtsträger

Private (Tageseltern)Rechtsträger

Land Salzburg, wenn es sich bei der Einrichtung um eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes handelt

113,00 €

203,40 €

203,40 €

Landesrecht Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2026

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Landesrecht Sonderfördermittelverordnung 2025/2026

Für die Betreuung von besuchspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in Österreich in Einrichtungen von privaten (Tageseltern)Rechtsträgern beträgt die Höhe des Zuschusses für das Kinderbetreuungsjahr 2025/2026 je besuchspflichtigem Kind 2.033,50 €.

Landesrecht Sonderfördermittelverordnung 2025/2026

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.

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