Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2026
Inhaltsübersicht (7)
Gesetzestext (7 Artikel)
Burgenland
31.12.2026
12.12.2025
Salzburg
31.08.2026
06.05.2025
Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras erlaubt.
Im Kinderbetreuungsjahr 2025/2026 gebührt den folgenden Rechtsträgern der Elternbeitragsersatz gemäß § 45a Abs 3 S.KBBG je Kind und Monat in der folgenden Höhe
Öffentliche (Tageseltern)Rechtsträger
Private (Tageseltern)Rechtsträger
Land Salzburg, wenn es sich bei der Einrichtung um eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes handelt
113,00 €
203,40 €
203,40 €
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Für die Betreuung von besuchspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in Österreich in Einrichtungen von privaten (Tageseltern)Rechtsträgern beträgt die Höhe des Zuschusses für das Kinderbetreuungsjahr 2025/2026 je besuchspflichtigem Kind 2.033,50 €.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.