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20001521 AT

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

Burgenland

07.07.2025

Landesrecht Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

Landesrecht Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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