20001521
AT
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Landesrecht Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
§ 0 Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
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Burgenland
07.07.2025
Landesrecht Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
§ 1 Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
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Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
Landesrecht Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
§ 2 Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
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Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.