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Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2025

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Landesrecht Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2025

Burgenland

07.07.2025

Landesrecht Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2025

(1) § 1 und §§ 3 bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2025 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten § 1 und §§ 3 bis 6 Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2024, LGBl. Nr. 27/2024, außer Kraft; diese Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2025 ereignet haben.

(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2025 tritt rückwirkend mit 1. Februar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2024, LGBl. Nr. 27/2024, außer Kraft; diese Bestimmung ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Februar 2025 ereignet haben.

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