20001513
AT
Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg - Straßenbezeichnungen
6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
Landesrecht Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg - Straßenbezeichnungen
§ 0 Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg - Straßenbezeichnungen
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Burgenland
30.05.2025
Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
§ 0 Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
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Vorarlberg
13.11.2019
Landesrecht Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg - Straßenbezeichnungen
§ 1 Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg - Straßenbezeichnungen
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Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg vom 7.3.2025, ohne Zahl, über die Durchführung einer Volksabstimmung über den Beschluss des Gemeinderates vom 7.3.2025, Tagesordnungspunkt 6, „Einführung von Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Hackerberg und Antragstellung bei der Österr. Post AG über die Zuteilung einer burgenländischen Postleitzahl“, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
§ 1 Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
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Der Gemeinde Egg wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
Landesrecht Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg - Straßenbezeichnungen
§ 2 Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg - Straßenbezeichnungen
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Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
§ 2 Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
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Diese Verordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.