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20001511 AT

Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

14 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (14)

Gesetzestext (14 Artikel)

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Vorarlberg

12.11.2019

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

(1) Das Amt der Landesregierung gliedert sich in Abteilungen, die in Gruppen zusammengefasst sind, weiters in jeweils einer Abteilung nachgeordnete Amtsstellen sowie bestimmten Abteilungen nachgeordnete Fachdienststellen.

(2) Die nähere Bezeichnung der im Abs. 1 angeführten Organisationseinheiten und die Aufteilung der Geschäfte auf die Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Amtsstellen ist in den §§ 2 bis 9 festgelegt.

(3) Die von den nachgeordneten Fachdienststellen zu besorgenden Geschäfte sind bei den übergeordneten Abteilungen angeführt. Für jede nachgeordnete Fachdienststelle ist ein Statut zu erlassen, in welchem die der Fachdienststelle übertragenen Aufgaben geregelt werden; in diesem können auch Regelungen über die interne Gliederung getroffen werden. Das Statut wird vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau mit Zustimmung der Landesregierung erlassen. Es ist im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundzumachen.

(4) Innerhalb von Abteilungen und nachgeordneten Amtsstellen können vom Landesamtsdirektor oder der Landesamtsdirektorin auf Antrag des Abteilungsvorstandes oder der Abteilungsvorständin bzw. des Amtsstellenleiters oder der Amtsstellenleiterin Fachbereiche eingerichtet werden, wenn dies wegen der Art oder des Umfangs der der Abteilung bzw. der nachgeordneten Amtsstelle zugewiesenen Aufgaben im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Aufgabenerledigung gelegen ist. Unter den gleichen Voraussetzungen können in begründeten Ausnahmefällen unterhalb von Fachbereichen auch weitere Organisationseinheiten eingerichtet werden.

*) Fassung ABl.Nr. 44/2024, 29/2025

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen

Landeskommunikation

Öffentlichkeitsarbeit, Medienangelegenheiten

Landesstelle für Statistik

Statistik

Verwaltungsinnovation und Organisationsentwicklung

Verwaltungsinnovation und Organisationsentwicklung, Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung, Verwaltungscontrolling, Ablauforganisation, Bürgerräte

Nachgeordnete Fachdienststelle

Vorarlberger Landesarchiv

*) Fassung ABl.Nr. 41/2020, 20/2021, 19/2024, 44/2024, 29/2025

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

*) Fassung ABl.Nr. 32/2020

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Als Amtsstelle nachgeordnete Dienststelle

Amtsbibliothek

Bereitstellung von Literatur für dienstliche Zwecke einschließlich Wissensmanagement

Nachgeordnete Fachdienststellen

Vorarlberger Landesarchiv

Vorarlberger Landesbibliothek

*) Fassung ABl.Nr. 29/2025, 40/2025

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen

Amtsstelle für Rechnungswesen

Landesrechnungsdienst, Bundesrechnungsdienst

*) Fassung ABl. 28/2022, 19/2024

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Als Amtsstelle nachgeordnete Dienststelle

Sportreferat

Sportwesen, Bergführer- und Schischulwesen

Nachgeordnete Fachdienststelle

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

Nachgeordnete Fachdienststelle

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

*) Fassung ABl.Nr. 32/2020, 28/2022, 44/2024, 29/2025, 40/2025

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Vorarlberg

12.11.2019

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Nachgeordnete Fachdienststelle

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

*) Fassung ABl.Nr. 32/2020, 19/2024, 44/2024, 40/2025

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Nachgeordnete Fachdienststelle

Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Nachgeordnete Fachdienststelle

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Statuten im Sinne des § 1 Abs. 3 sind das Statut des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg, ABl.Nr. 42/2019, das Statut des Vorarlberger Landesarchivs, ABl.Nr. 48/2023, das Statut des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, ABl.Nr. 4/2012, und das Statut der Vorarlberger Landesbibliothek, ABl.Nr. 37/2001, in der Fassung ABl.Nr. 3/2017.

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

(1) Die Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, ABl.Nr. 44/2024, tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

(2) Ab dem 1. Jänner 2026 dürfen innerhalb von Abteilungen und nachgeordneten Amtsstellen nur mehr die in § 1 Abs. 4 in der Fassung ABl.Nr. 44/2024 vorgesehenen Organisationseinheiten eingerichtet sein.

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

(1) Die Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, ABl.Nr. 29/2025, tritt, ausgenommen die Änderungen betreffend die §§ 2 lit. d und 5 lit. a, am 1. Oktober 2025 in Kraft.

(2) Die Änderungen betreffend die §§ 2 lit. d und 5 lit. a durch ABl.Nr. 29/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Landesrecht Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

(1) Die Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung, ABl.Nr. 40/2025, tritt, ausgenommen die Änderung betreffend § 4 lit. a, mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Die Änderung betreffend § 4 lit. a durch ABl.Nr. 40/2025 tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

*) Fassung ABl.Nr. 40/2025

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