Abschluss des letzten anhängigen Verfahrens des NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds
Gesetzestext (4 Artikel)
Niederösterreich
22.06.2026
Salzburg
31.12.2029
11.10.2024
Gemäß Art. 33 § 2 Abs. 2 des NÖ Deregulierungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 104/2025, wird verlautbart, dass das letzte beim NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds anhängige Verfahren abgeschlossen wurde.
Gemäß Art. 33 § 2 Abs. 2 des NÖ Deregulierungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 104/2025, gilt der NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds mit dem dieser Kundmachung folgenden Tag als aufgelöst.
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, kundgemacht unter LGBl. Nr 67/2024, ist gemäß ihrem Art 15 Abs 1, zweiter Satz, in Kraft getreten