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20001485 AT

Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025

19 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (19)

Gesetzestext (19 Artikel)

Landesrecht Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025

Burgenland

13.11.2024

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

Niederösterreich

18.12.2025

Landesrecht Salzburger Landeshymne

Salzburger Landeshymne

Landesrecht Salzburger Landeshymne

Salzburger Landeshymne

Landesrecht Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

In dieser Verordnung sollen für den Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur, ihrer verbundenen Unternehmen und ihrer Gesundheitseinrichtungen alle im Zusammenhang mit der Pensionsanpassung 2026 erforderlichen Werte zusammengefasst zugänglich gemacht werden.

Landesrecht Salzburger Landeshymne

Die Salzburger Landeshymne besteht aus drei Strophen des Liedes „Land unsrer Väter“, und zwar in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.

Landesrecht BHSO – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in Zeiten besonderer Brandgefahr

Zur Hintanhaltung von Waldbränden sind in allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Südoststeiermark und in deren Gefährdungsbereich (40 m zu Wäldern) brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer für jedermann, einschließlich der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten!

Landesrecht Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2025, das ist vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025.

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

(1) Der Anpassungsfaktor wird für das Kalenderjahr 2026 mit 1,027 festgesetzt.

(2) Abweichend von der Vervielfachung der Pensionen sowie der Ruhe- und Versorgungsbezüge mit dem Anpassungsfaktor ist im Kalenderjahr 2026 das Gesamtpensionseinkommen (Abs. 3) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2026 zu erhöhen

(3) Das Gesamtpensionseinkommen einer Person ist die Summe ihrer für Dezember 2025 gebührenden und der Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2026 unterliegenden Pensionen nach dem NÖ LBG, LGBl. 2100, Ruhe- und Versorgungsbezüge nach der DPL 1972, LGBl. 2200, Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem NÖ Bezügegesetz, LGBl. 0030, und aller ihrer von § 814 Abs. 2 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2025, erfassten Leistungen.

(4) Bezieht eine Person eine oder mehrere Pensionen nach dem NÖ LBG, LGBl. 2100, Ruhe- und Versorgungsbezüge nach der DPL 1972, LGBl. 2200, oder Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem NÖ Bezügegesetz, LGBl. 0030, die zum Gesamtpensionseinkommen nach Abs. 3 zählen, so ist jede einzelne Leistung entweder mit dem Prozentsatz nach Abs. 2 Z 1 oder – im Falle des Abs. 2 Z 2 – mit jenem Prozentsatz zu erhöhen, der dem Anteil von € 67,50 am Gesamtpensionseinkommen entspricht.

Landesrecht Salzburger Landeshymne

Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2024 in Kraft.

Landesrecht BHSO – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in Zeiten besonderer Brandgefahr

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Landesrecht Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2024, LGBl. Nr. 66/2023, außer Kraft.

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

Die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2026 betragen für das Jahr

1984

2,616

1985

2,517

1986

2,463

1987

2,408

1988

2,362

1989

2,310

1990

2,211

1991

2,114

1992

2,030

1993

1,949

1994

1,907

1995

1,850

1996

1,807

1997

1,807

1998

1,784

1999

1,760

2000

1,753

2001

1,734

2002

1,715

2003

1,708

2004

1,692

2005

1,665

2006

1,628

2007

1,601

2008

1,572

2009

1,524

2010

1,502

2011

1,485

2012

1,445

2013

1,405

2014

1,372

2015

1,349

2016

1,334

2017

1,323

2018

1,302

2019

1,277

2020

1,254

2021

1,235

2022

1,214

2023

1,147

2024

1,046

Landesrecht BHSO – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in Zeiten besonderer Brandgefahr

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 a Ziffer 17 Forstgesetz dar und werden diese Übertretungen von der Bezirksverwaltungs-behörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet.

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

Im Jahr 2026 wird zur Ermittlung des Vergleichsruhegenusses gemäß § 76b Abs. 7 und Abs. 8 DPL 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, anstelle des Grenzbetrages in der Höhe von € 3.476,05 ein Grenzbetrag in der Höhe von € 3.569,90 und anstelle des Divisors in der Höhe von 37.248 ein Divisor in der Höhe von 38.254 festgelegt.

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

Der Grenzwert für die Erhöhung der Witwen- und Witwerpension sowie des Witwen- und Witwerversorgungsgenusses beträgt für das Jahr 2026 € 2.616,70.

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

Die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage betragen ab 1. Jänner 2026

Landesrecht NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ LGA Pensionsanpassungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 76/2024, außer Kraft.

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