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20001484 AT

Landtagswahl 2025

17 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (17)

Gesetzestext (17 Artikel)

Landesrecht Landtagswahl 2025

Burgenland

29.10.2024

Landesrecht Gewährung eines Zuschusses zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der NÖ Landesgesundheitsagentur für das Jahr 2026

Niederösterreich

31.12.2026

18.12.2025

Landesrecht Aufhebung des § 35 Abs 3 Satz 2 des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes 1999 durch den Verfassungsgerichtshof

Aufhebung des § 35 Abs 3 Satz 2 des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes 1999 durch den Verfassungsgerichtshof

Bundesrecht Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

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Kurztitel

Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 305/2001

Inkrafttretensdatum

01.10.2001

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung über Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

StF: BGBl. II Nr. 305/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte (Fernseh-Exklusivrechtegesetz - FERG), BGBl. I Nr. 85/2001, wird verordnet

Landesrecht Landtagswahl 2025

Die Wahl zum Burgenländischen Landtag wird ausgeschrieben.

Landesrecht Gewährung eines Zuschusses zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der NÖ Landesgesundheitsagentur für das Jahr 2026

(1) Bediensteten gemäß § 28 Abs. 1 NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz, LGBl. Nr. 1/2020, im Anwendungsbereich des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, LGBl. 2100 in der geltenden Fassung, des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der geltenden Fassung, und der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der geltenden Fassung, wird ein Zuschuss zur Erhöhung des Entgelts für das Jahr 2026 gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 Pflegefondsgesetz, BGBl. I Nr. 57/2011 in der Fassung BGBl. I Nr. 170/2023, gewährt, wenn diese

(2) Bedienstete, die eine der in Absatz 1 genannten Ausbildungen im Ausland absolviert haben, sind anspruchsberechtigt, wenn diese Ausbildungen im Inland nostrifiziert bzw. anerkannt wurden.

(3) Das in Abs. 1 und 2 genannte Pflege- und Betreuungspersonal muss entweder

Landesrecht Aufhebung des § 35 Abs 3 Satz 2 des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes 1999 durch den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Juni 2024, G 41-42/2024-10, § 35 Abs 3 Satz 2 des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes 1999 – LEG, LGBl Nr 75/1999, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 73/2014, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Landesrecht BHHF – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in Zeiten besonderer Brandgefahr

Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Hartberg-Fürstenfeld das Hantieren mit offenem Feuer, Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 i.d.F. BGBl.I Nr.56/2016, zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.

Bundesrecht Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

§ 1. Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sind

Landesrecht Landtagswahl 2025

Als Wahltag wird der 19. Jänner 2025 festgesetzt.

Landesrecht Gewährung eines Zuschusses zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der NÖ Landesgesundheitsagentur für das Jahr 2026

(1) Der Zuschuss zur Erhöhung des Entgelts ist für das Jahr 2026 in der Höhe von brutto € 145,00 vierzehnmal jährlich für Bedienstete gemäß § 1 vorzusehen, die sich im jeweiligen Auszahlungsmonat in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung oder im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Zuschuss entsprechend aliquotiert.

(2) Der Zuschuss teilt das rechtliche Schicksal des Gehalts bzw. Monatsentgelts und ist weder für die Ermittlung von Mehrdienstleistungsentschädigungen (Mehrleistungs-/Überstundenvergütung), noch für die Bemessung der Mitarbeitervorsorge, von Abfertigungen alt, von Dienstjubiläen und von Ruhe- bzw. Versorgungsgenüssen bei öffentlich-rechtlichen Bediensteten heranzuziehen.

Landesrecht BHHF – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in Zeiten besonderer Brandgefahr

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Bundesrecht Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

§ 2. (1) Fernsehveranstalter, die ausschließliche Übertragungsrechte an in § 1 genannten Ereignissen erworben haben, haben zu ermöglichen, dass diese Ereignisse im frei zugänglichen Fernsehen zeitgleich und in gesamtem Umfang verfolgt werden können.

(2) Für in § 1 Z 1, 5, 6 und 8 angeführte Ereignisse kann eine Ausstrahlung auch zeitversetzt oder nur in Teilen erfolgen, wenn

Landesrecht Landtagswahl 2025

Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

Landesrecht Gewährung eines Zuschusses zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen der NÖ Landesgesundheitsagentur für das Jahr 2026

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Landesrecht BHHF – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in Zeiten besonderer Brandgefahr

Übertretungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 lit a Ziffer 17 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 i.d.F. BGBl. I Nr.56/2016, dar und werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 € oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

Bundesrecht Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

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