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20001477 AT

Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Landesrecht Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung

Burgenland

29.08.2024

Landesrecht Monatliche Vergütung und monatliche Pauschalbeträge für die Energiekosten - Änderung

Niederösterreich

02.12.2025

Landesrecht Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2017, wird wie folgt geändert

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, am 25. April 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 Abs. 2 für den Bund und alle Länder mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

Landesrecht Monatliche Vergütung und monatliche Pauschalbeträge für die Energiekosten - Änderung

Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 2 Abs. 1 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 3 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt

1.

Neue monatliche Vergütung gemäß § 2 Abs. 1

€ 7,05 pro m² Nutzfläche;

2.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 3 Abs. 2 Z 1

€ 0,72 pro m² Nutzfläche;

3.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2

€ 0,72 pro m² Nutzfläche.

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