Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung
Gesetzestext (4 Artikel)
Burgenland
29.08.2024
Niederösterreich
02.12.2025
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2017, wird wie folgt geändert
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, am 25. April 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 Abs. 2 für den Bund und alle Länder mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 2 Abs. 1 der NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2024, LGBl. Nr. 46/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 3 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt
1.
Neue monatliche Vergütung gemäß § 2 Abs. 1
€ 7,05 pro m² Nutzfläche;
2.
Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 3 Abs. 2 Z 1
€ 0,72 pro m² Nutzfläche;
3.
Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2
€ 0,72 pro m² Nutzfläche.