20001430
AT
Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz
5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (5 Artikel)
Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz
Steiermark
29.05.2018
Landesrecht NÖ Krankenanstaltengebühren und medizinische Sonderleistungen der NÖ Fondskrankenanstalten 2025
Anl. 1 NÖ Krankenanstaltengebühren und medizinische Sonderleistungen der NÖ Fondskrankenanstalten 2025
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Gebührenfestsetzung gem. § 51 KAG idgF
Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz
An der Technischen Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes eingerichtet.
Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz
Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit 4. Mai 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz“.
Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz
Diese Verordnung tritt mit 4. Mai 2018 in Kraft.