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20001430 AT

Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

Steiermark

29.05.2018

Landesrecht NÖ Krankenanstaltengebühren und medizinische Sonderleistungen der NÖ Fondskrankenanstalten 2025

Gebührenfestsetzung gem. § 51 KAG idgF

Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

An der Technischen Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes eingerichtet.

Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit 4. Mai 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz“.

Landesrecht Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

Diese Verordnung tritt mit 4. Mai 2018 in Kraft.

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