Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20001407 AT

Gewährung von Studienbeihilfen

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Landesrecht Gewährung von Studienbeihilfen

Niederösterreich

04.06.2024

Bundesrecht Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 66/2001

Inkrafttretensdatum

07.07.2001

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VIII) der Asiatischen Entwicklungsbank

StF: BGBl. I Nr. 66/2001 (NR: GP XXI RV 591 AB 606 S. 71. BR: AB 6384 S. 678.)

Landesrecht Gewährung von Studienbeihilfen

Die jährliche Studienbeihilfe beträgt ab dem Schuljahr 2024/25

Bundesrecht Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

§ 1. Der Bund ist ermächtigt, zum Asiatischen Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank einen Beitrag in Höhe von 24 577 103 Euro zu leisten.

Landesrecht Gewährung von Studienbeihilfen

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen, LGBl. 2100/3–0, außer Kraft.

Bundesrecht Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →