Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20001399 AT

Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

9 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (9)

Gesetzestext (9 Artikel)

Landesrecht Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

Burgenland

10.02.2023

Landesrecht BHWZ - Festsetzung der Betriebszeiten der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger

Steiermark

01.12.2017

Landesrecht Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

Burgenland

10.07.2026

Landesrecht Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

§ 1

Örtlicher Geltungsbereich

Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung bezieht sich auf die Gebiete der Gemeinden Deutschkreutz, Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Halbturn, Horitschon, Mannersdorf an der Rabnitz, Neusiedl am See, Nikitsch, Pama, Raiding und Weiden am See.

Landesrecht BHWZ - Festsetzung der Betriebszeiten der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger

Die Betriebszeiten der öffentlichen Apotheke „AndreasApotheke“ in der Marktgemeinde Anger an Werktagenlauten

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Landesrecht Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

(1) Diese Verordnung besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den planlichen Darstellungen im Maßstab 1:50 000 sowie aus aus raumplanungsfachlicher Sicht festgelegten Kriterien für die Umsetzung von Windkraftanlagen in der jeweiligen Eignungszone (Anlage 1).

(2) Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung von Eignungszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist, sowie die Festlegung von Ausschlusszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen keinesfalls zulässig ist.

Landesrecht BHWZ - Festsetzung der Betriebszeiten der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark – in Kraft.

Landesrecht Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

In den planlichen Darstellungen der Anlage 1 werden Eignungszonen und Ausschlusszonen gemäß § 53c Abs. 1 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 festgelegt.

Landesrecht Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 2 Abs. 2 und § 3 sowie die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 1 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 1 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 56/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →