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BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

15 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (15)

Gesetzestext (15 Artikel)

Landesrecht BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

Steiermark

31.10.2017

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

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Kurztitel

Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 223/1959

Inkrafttretensdatum

01.07.1959

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Spanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und Spanien.

StF: BGBl. Nr. 223/1959

Ratifikationstext

Das vorliegende, durch Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Madrid und dem Spanischen Außenministerium abgeschlossene Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7 am 1. Juli 1959 in Kraft getreten.

Landesrecht BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert).

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Spanische und österreichische Staatsangehörige, die einen gültigen spanischen bzw. österreichischen Reisepaß besitzen, können ohne Sichtvermerk nach Österreich bzw. Spanien einreisen.

Landesrecht BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

Die in den Gemeinden Aich-Assach und Weißenbach gelegene Aulandschaft wird in dem in der Anlage festgelegten Gebietsumfang zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Spanische und österreichische Staatsangehörige, die im Gebiete des anderen Vertragsstaates sichtvermerksfrei eingereist sind, können sich drei Monate dort aufhalten. Die zuständigen spanischen und österreichischen Behörden können einen darüber hinausgehenden Aufenthalt bewilligen.

Landesrecht BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des Fließgewässers Enns samt den Uferbereichen, der Auwälder und der im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Die Begünstigung dieses Abkommens befreit die spanischen und österreichischen Staatsangehörigen nicht von der Verpflichtung, die österreichischen und spanischen Gesetze und Vorschriften, betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme von Ausländern, einzuhalten.

Landesrecht BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

(1) Im Naturschutzgebiet sind folgende Handlungen verboten

(2) Ausgenommen von den in Abs. 1 angeführten Verboten sind flussbauliche Maßnahmen auf den Flächen des öffentlichen Wassergutes.

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Die zuständigen spanischen und österreichischen Behörden behalten sich das Recht vor, Personen, die als unerwünscht angesehen werden, die Einreise oder den Aufenthalt in ihrem Lande zu verweigern.

Landesrecht BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

(1) Ausnahmen von dem im § 3 lit. a) bis e) genannten Verboten können vom Bezirkshauptmann bzw. der Politischen Expositur Gröbming bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

(2) Ausnahmen vom Verbot des § 3 lit. f) sind nicht zulässig.

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Jede der beiden Regierungen kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Durchführung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Die Aussetzung ist der anderen Regierung unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn diese Maßnahme aufgehoben wird.

Landesrecht BHLI - Erklärung der ehemaligen Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach zum Naturschutzgebiet

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung in der Grazer Zeitung, Amtsblatt für die Steiermark, folgenden Tag, das ist der 5. Sept. 2015, in Kraft.

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Durch dieses Abkommen wird der Punkt 2 des am 1. Dezember 1956 in Kraft gesetzten Abkommens zwischen der Spanischen Regierung und der Österreichischen Bundesregierung, welcher das Erfordernis eines Sichtvermerkes für Offizialpässe (Dienstpässe) aufstellt, außer Kraft gesetzt. Die übrigen Bestimmungen des genannten Abkommens, welche auf die Abschaffung des Sichtvermerkes in den Diplomatenpässen Bezug haben, bleiben in Kraft.

Bundesrecht Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Das vorliegende Abkommen tritt am 1. Juli 1959 in Kraft. Für den Fall, daß es von einer der beiden Regierungen gekündigt wird, bleibt es noch drei Monate nach erfolgter Kündigung in Kraft.

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