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20001369 truppenaufenthaltsgesetz AT

Burgenländisches Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz (truppenaufenthaltsgesetz)

140 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (140)

Gesetzestext (140 Artikel)

Landesrecht Burgenländisches Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz

Burgenland

Die Änderungen der Gesetze laut dem Inhaltsverzeichnis wurden vorgenommen.

29.06.2022

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Niederösterreich

02.01.2023

Landesrecht Festsetzung des Kurbezirkes „Luftkurort Grundlsee“

Steiermark

24.05.2017

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lustenau

Auf den Teilflächen der Grundstücke GST-NRN 3004, 3005, 3006 und 3007, GB Lustenau, die innerhalb der in der Anlage in roter Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 819 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), hievon maximal 600 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

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Kurztitel

Truppenaufenthaltsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 57/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2001

Abkürzung

TrAufG

Index

12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten

Langtitel

Bundesgesetz über den Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet (Truppenaufenthaltsgesetz – TrAufG)

StF: BGBl. I Nr. 57/2001 (NR: GP XXI RV 428 AB 555 S. 69. BR: 6353 AB 6357 S. 677.)

Änderung

BGBl. I Nr. 85/2009 (NR: GP XXIV RV 161 AB 239 S. 32. BR: AB 8163 S. 774.)

BGBl. I Nr. 181/2013 (NR: GP XXIV RV 2200 AB 2523 S. 213. BR: 9040 AB 9066 S. 823.)

BGBl. I Nr. 32/2018 (NR: GP XXVI RV 65 AB 97 S. 21. BR: 9947 AB 9956 S. 879.)

[CELEX-Nr.: 32016L0680]

BGBl. I Nr. 102/2019 (NR: GP XXVI RV 509 S. 89. BR: 10244 AB 10254 S. 897.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Anmerkung

Das Truppenaufenthaltsgesetz wurde in Artikel II des BGBl. I Nr. 57/2001 kundgemacht.

Schlagworte

e-rk3

Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 – WRÄG 2009 (BGBl. I Nr. 85/2009), Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport – VwGAnpG-BMLVS (BGBl. I Nr. 181/2013), Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 32/2018), Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019 (BGBl. I Nr. 102/2019)

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2024

Gesetzesnummer

20001369

Dokumentnummer

NOR30001467

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Tabelle

(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lustenau

Vorarlberg

28.11.2017

Landesrecht Burgenländisches Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz

Burgenland

07.04.2026

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Das Ziel dieses überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von mehr als 2 ha umfassenden Zonen für die Aufstellung von großflächigen Photovoltaikanlagen zur Erreichung der Ziele des Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 auf den am besten dafür geeigneten Standorten.

Landesrecht Festsetzung des Kurbezirkes „Luftkurort Grundlsee“

Der Kurbezirk „Luftkurort Grundlsee“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Grundlsee.

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 1. (1) Truppen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Einheiten und Verbände ausländischer Land-, See- und Luftstreitkräfte sowie diesen angehörendes militärisches und ziviles Personal, soweit es sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes auf österreichischem Hoheitsgebiet aufhält.

(2) Der Aufenthalt umfasst das Überqueren der Grenze zu, den vorübergehenden Aufenthalt in und das Verlassen von österreichischem Hoheitsgebiet.

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Legende

(Anm.: Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

(1) Die Widmungsart „Grünland-Photovoltaikanlagen” ist auf einer Fläche von insgesamt mehr als 2 ha nur in den in den Anlagen 3 bis 118 dargestellten Zonen zulässig.

(2) Als Zonen, in welchen die Widmungsart „Grünland-Photovoltaikanlagen” auf einer Fläche von mehr als insgesamt 2 ha zulässig ist, gelten überdies

Landesrecht Festsetzung des Kurbezirkes „Luftkurort Grundlsee“

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Mai 2017, in Kraft.

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 2. (1) Soweit nicht völkerrechtliche Verpflichtungen oder überwiegende außenpolitische Interessen der Republik Österreich entgegenstehen, ist der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres ermächtigt, den Aufenthalt von Truppen zu gestatten, insbesondere

(2) Der Aufenthalt von Truppen ist nicht zu gestatten, wenn diese Kriegsmaterial mit sich führen, dessen Entwicklung oder Herstellung oder Einsatz nach österreichischer Rechtsordnung unzulässig ist.

(3) Bei der Gestattung des Aufenthaltes gemäß Abs. 1 ist luftfahrtrechtlichen Vorschriften Rechnung zu tragen.

(4) Soweit öffentliche Interessen dies erfordern, kann das Gestatten mit der Aufforderung zu bestimmtem Verhalten während des Aufenthaltes verbunden werden, insbesondere in Bezug auf die Art des Transportes von Kriegsmaterial und anderen Waffen oder die Wahl bestimmter Transportrouten.

(5) Soweit das Völkerrecht für das Tragen von Uniformen oder Hoheitszeichen anderer Staaten oder zwischenstaatlicher Einrichtungen eine Zustimmung Österreichs vorsieht, gilt diese mit dem Gestatten des Aufenthaltes als erteilt, sofern im Einzelfall nicht anderes mitgeteilt wird.

(6) Wird der Aufenthalt gemäß Abs. 1 gestattet, setzt der Bundesminister für Landesverteidigung hievon den Bundesminister für Inneres in Kenntnis.

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM01

(Anm.: Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Die als „Grünland-Photovoltaikanlagen” gewidmeten Flächen – ausgenommen Flächen auf künstlich geschaffenen stehenden Gewässern – dürfen in den Zonen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 insgesamt höchstens 5 ha betragen. Eine Erweiterung auf insgesamt höchstens 10 ha darf nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass für jenes Flächenausmaß, das über 5 ha hinausgeht, ein Ökologiekonzept gemäß § 4 umgesetzt wird.

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 3. (1) Soweit in Übereinkommen gemäß § 4 nicht anderes vorgesehen ist, finden auf den Aufenthalt von Truppen und auf das von diesen mitgeführte Material keine Anwendung

(2) Kraftfahrrechtliche Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen und straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen über das Fahrverbot von Lastkraftfahrzeugen sind nur insoweit anwendbar, als sie auch für Fahrzeuge des Bundesheeres gelten.

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM02

(Anm.: Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

(1) Ein Ökologiekonzept ist nach den entsprechenden fachlichen Festlegungen zu erarbeiten und hat verpflichtend folgende Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung sowie Pflege der Flächen während der gesamten Betriebsdauer der Photovoltaikanlage sicherzustellen

(2) Ein Ökologiekonzept mit Nutzung für Zwecke der Biodiversität hat ein Pflegekonzept zu enthalten. Die ökologischen Maßnahmen sind detailliert zu beschreiben und in einem Plan darzustellen, z. B.

(3) Ein Ökologiekonzept mit Nutzung für Zwecke der Ernährung hat ein Nutzungskonzept und einen Nutzungsplan zu enthalten. Darin ist detailliert zu beschreiben, welche Art der landwirtschaftlichen Nutzung festgelegt ist, z. B.

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 4. Das Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (BGBl. III Nr. 136/1998 in Verbindung mit BGBl. III Nr. 135/1998) bleibt unberührt. Soweit dieses Übereinkommen keine Anwendung findet oder die Stellung von Truppen durch Völkerrecht nicht in anderer Weise ausreichend geregelt wird, kann die Bundesregierung – sofern sie zum Abschluss von Übereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist – völkerrechtliche Vereinbarungen schließen, die den Truppen einen den genannten Übereinkommen gleichwertigen Status gewährleisten; diese Übereinkommen können folgende Elemente enthalten

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM03

(Anm.: Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 5. Die zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Kontakte mit Vertretern von Völkerrechtssubjekten erfolgen auf diplomatischem Weg.

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 5a. (1) Der Bundesminister für Landesverteidigung und die sonstigen mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden dürfen zur Wahrnehmung der ihnen jeweils nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben Grunddaten nach § 55a Abs. 1 Z 1 WG 2001 von Personen nach § 1 Abs. 1 verarbeiten, sofern diese zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

(2) Besondere Bestimmungen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in völkerrechtlichen Vereinbarungen bleiben unberührt.

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM05

(Anm.: Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 6. Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM06

(Anm.: Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 7. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 sowie § 8, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.

(3) § 5a samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 und § 8, jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2019, treten mit 1. Dezember 2019 in Kraft.

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM08

(Anm.: Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Truppenaufenthaltsgesetz

§ 8. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 4 die Bundesregierung, sonst der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betraut.

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM09

(Anm.: Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM10

(Anm.: Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Amstetten AM11

(Anm.: Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Bruck an der Leitha BL01

(Anm.: Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Bruck an der Leitha BL05

(Anm.: Anlage 13 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Bruck an der Leitha BL06

(Anm.: Anlage 14 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Bruck an der Leitha BL09

(Anm.: Anlage 15 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Bruck an der Leitha BL12

(Anm.: Anlage 16 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Bruck an der Leitha BL13

(Anm.: Anlage 17 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Bruck an der Leitha BL14

(Anm.: Anlage 18 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Baden BN01

(Anm.: Anlage 19 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Baden BN04

(Anm.: Anlage 20 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Baden BN05

(Anm.: Anlage 21 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Baden BN06

(Anm.: Anlage 22 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Baden BN08

(Anm.: Anlage 23 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Baden BN12

(Anm.: Anlage 24 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Baden BN13

(Anm.: Anlage 25 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gmünd GD04

(Anm.: Anlage 26 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gmünd GD06

(Anm.: Anlage 27 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF01

(Anm.: Anlage 28 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF02

(Anm.: Anlage 29 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF07

(Anm.: Anlage 30 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF09

(Anm.: Anlage 31 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF14

(Anm.: Anlage 32 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF15

(Anm.: Anlage 33 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF17

(Anm.: Anlage 34 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF21

(Anm.: Anlage 35 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF25

(Anm.: Anlage 36 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF26

(Anm.: Anlage 37 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF27

(Anm.: Anlage 38 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Gänserndorf GF28

(Anm.: Anlage 39 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Hollabrunn HL01

(Anm.: Anlage 40 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Hollabrunn HL02

(Anm.: Anlage 41 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Hollabrunn HL03

(Anm.: Anlage 42 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Hollabrunn HL05

(Anm.: Anlage 43 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Hollabrunn HL06

(Anm.: Anlage 44 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Horn HO01

(Anm.: Anlage 45 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Horn HO05

(Anm.: Anlage 46 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Horn HO06

(Anm.: Anlage 47 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Horn HO07

(Anm.: Anlage 48 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Horn HO08

(Anm.: Anlage 49 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Horn HO09

(Anm.: Anlage 50 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO01

(Anm.: Anlage 51 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO02

(Anm.: Anlage 52 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO03

(Anm.: Anlage 53 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO05

(Anm.: Anlage 54 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO06

(Anm.: Anlage 55 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO07

(Anm.: Anlage 56 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO08

(Anm.: Anlage 57 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Korneuburg KO11

(Anm.: Anlage 58 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Krems (Land) KR01

(Anm.: Anlage 59 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Krems (Land) KR03

(Anm.: Anlage 60 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Krems (Land) KR06

(Anm.: Anlage 61 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Krems (Land) KR07

(Anm.: Anlage 62 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mödling MD01

(Anm.: Anlage 63 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mödling MD02

(Anm.: Anlage 64 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mödling MD03

(Anm.: Anlage 65 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mödling MD10

(Anm.: Anlage 66 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mödling MD11

(Anm.: Anlage 67 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mödling MD13

(Anm.: Anlage 68 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Melk ME02

(Anm.: Anlage 69 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Melk ME04

(Anm.: Anlage 70 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Melk ME08

(Anm.: Anlage 71 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Melk ME09

(Anm.: Anlage 72 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI01

(Anm.: Anlage 73 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI02

(Anm.: Anlage 74 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI04

(Anm.: Anlage 75 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI06

(Anm.: Anlage 76 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI07

(Anm.: Anlage 77 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI08

(Anm.: Anlage 78 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI09

(Anm.: Anlage 79wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI12

(Anm.: Anlage 80 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI13

(Anm.: Anlage 81 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI14

(Anm.: Anlage 82 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI15

(Anm.: Anlage 83 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI16

(Anm.: Anlage 84 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI18

(Anm.: Anlage 85 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI19

(Anm.: Anlage 86 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI20

(Anm.: Anlage 87 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Mistelbach MI21

(Anm.: Anlage 88 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Neunkirchen NK03

(Anm.: Anlage 89 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Neunkirchen NK04

(Anm.: Anlage 90 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Neunkirchen NK05

(Anm.: Anlage 91 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Neunkirchen NK07

(Anm.: Anlage 92 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Neunkirchen NK08

(Anm.: Anlage 93 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Neunkirchen NK09

(Anm.: Anlage 94 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Scheibbs SB01

(Anm.: Anlage 95 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Scheibbs SB03

(Anm.: Anlage 96 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

St. Pölten (Land) SP04

(Anm.: Anlage 97 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

St. Pölten (Land) SP05

(Anm.: Anlage 98 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

St. Pölten (Stadt) SP07

(Anm.: Anlage 99 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

St. Pölten (Stadt) SP10

(Anm.: Anlage 100 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

St. Pölten (Stadt) SP11

(Anm.: Anlage 101 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Tulln TU01

(Anm.: Anlage 102 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Tulln TU03

(Anm.: Anlage 103 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Tulln TU04

(Anm.: Anlage 104 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Tulln TU06

(Anm.: Anlage 105 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Tulln TU07

(Anm.: Anlage 106 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Tulln TU08

(Anm.: Anlage 107 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Wiener Neustadt (Stadt) WN04

(Anm.: Anlage 108 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Wiener Neustadt (Land) WN06

(Anm.: Anlage 109 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Wiener Neustadt (Land) WN07

(Anm.: Anlage 110 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Wiener Neustadt (Stadt) WN08

(Anm.: Anlage 111 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Wiener Neustadt (Land) WN09

(Anm.: Anlage 112 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Wiener Neustadt (Land) WN11

(Anm.: Anlage 113 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Waidhofen an der Thaya WT02

(Anm.: Anlage 114 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Waidhofen an der Thaya WT04

(Anm.: Anlage 115 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Waidhofen an der Thaya WT06

(Anm.: Anlage 116 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Waidhofen an der Thaya WT07

(Anm.: Anlage 117 wird als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Zwettl ZT03

(Anm.: Anlage 118 wird als PDF dokumentiert.)

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