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20001313 AT

Volksbefragung im Bezirk Güssing

15 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (15)

Gesetzestext (15 Artikel)

Landesrecht Volksbefragung im Bezirk Güssing

Burgenland

09.04.2021

Landesrecht Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hohenruppersdorf

Niederösterreich

15.06.2021

Landesrecht Frühe-Hilfen-Vereinbarung

Oberösterreich

Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)

02.09.2024

Landesrecht Grenze zwischen der Stadt Zell am See und der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße

Grenze zwischen der Stadt Zell am See und der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße

Bundesrecht Studienstandortverordnung Technische Universität Graz

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Kurztitel

Studienstandortverordnung Technische Universität Graz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 181/2001

Inkrafttretensdatum

01.06.2001

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einrichtung von Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien an der Technischen Universität Graz (Studienstandortverordnung Technische Universität Graz)

StF: BGBl. II Nr. 181/2001

Änderung

BGBl. II Nr. 260/2001

BGBl. II Nr. 221/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5, 11a Abs. 6 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. INr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet

Landesrecht Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hohenruppersdorf

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Juni 2021, Zl. IVW3-M-3082801/001-2021, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Marktgemeinde Hohenruppersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen

„In Silber eine grüne Doppellilie mit goldenem Querband.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „Weiß-Grün“ genehmigt.

Landesrecht Volksbefragung im Bezirk Güssing

Für das Gebiet des Bezirkes Güssing wird aufgrund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 7. April 2021 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Volksbefragung angeordnet.

Landesrecht Grenze zwischen der Stadt Zell am See und der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadt Zell am See und der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße wird dahingehend geändert, dass das Grundstück 241/8 der Katastralgemeinde Bruck dem Gebiet der Stadt Zell am See und die Grundstücke 346/3, 346/4, 357/28 und 357/33 der Katastralgemeinde Zell am See dem Gebiet der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße angegliedert werden.

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.

Bundesrecht Studienstandortverordnung Technische Universität Graz

§ 1. An der Technischen Universität Graz werden eingerichtet

(1) An der Fakultät für Bauingenieurwesen

Studienrichtung

Art des Studiums

Studiendauer in Semestern

akademischer Grad

Vermessung und Geoinformation

Bakkalaureatsstudium Geomatics Engineering.

6

„Bakkalaurea der Technik“ bzw. „Bakkalaureus der Technik“, abgekürzt jeweils „Bakk. techn.“

Magisterstudium Geomatics Science.

4

„Diplom-Ingenieurin“ bzw. „Diplom-Ingenieur“, abgekürzt jeweils „Dipl.-Ing.“ oder „DI“.

(2) An der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Studienrichtung

Studienrichtung

Art des Studiums

Studiendauer in Semestern

akademischer Grad

Telematik (gemeinsam mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät)

Bakkalaureatsstudium Telematik

6

„Bakkalaurea der technischen Wissenschaften“ bzw. „Bakkalaureus der technischen Wissenschaften“, abgekürzt jeweils „Bakk. techn.“

Magisterstudium Telematik

4

„Diplom-Ingenieurin“ bzw. „Diplom-Ingenieur“ abgekürzt jeweils „Dipl.-Ing.“ oder „DI“

(3) An der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Studienrichtung

Studienrichtung

Art des Studiums

Studiendauer in Semestern

akademischer Grad

Telematik (gemeinsam mit der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik)

Bakkalaureatsstudium Telematik

6

„Bakkalaurea der technischen Wissenschaften“ bzw. „Bakkalaureus der technischen Wissenschaften“, abgekürzt jeweils „Bakk. techn.“

Magisterstudium Telematik

4

„Diplom-Ingenieurin“ bzw. „Diplom-Ingenieur“ abgekürzt jeweils „Dipl.-Ing.“ oder „DI“

Informatikmanagement

Bakkalaureatsstudium Softwareentwicklung und Wissensmanagement

6

„Bakkalaurea der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ bzw. „Bakkalaureus der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“, abgekürzt jeweils „Bakk. rer. soc. oec.“

Magisterstudium Softwareentwicklung und Wissensmanagement

2

„Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ bzw. „Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“, abgekürzt jeweils „Mag. rer. soc. oec.“

Landesrecht Volksbefragung im Bezirk Güssing

Die Fragestellung der Volksbefragung lautet.

Landesrecht Grenze zwischen der Stadt Zell am See und der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft.

Bundesrecht Studienstandortverordnung Technische Universität Graz

§ 2. Die Bestimmungen der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, BGBl. II Nr. 212/1997, bleiben unberührt.

Landesrecht Volksbefragung im Bezirk Güssing

Als Tag der Volksbefragung wird der 27. Juni 2021 festgesetzt.

Bundesrecht Studienstandortverordnung Technische Universität Graz

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2001 in Kraft.

(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 260/2001 tritt mit 1. September 2001 in Kraft.

(3) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2002 tritt mit 15. Juni 2002 in Kraft.

Landesrecht Volksbefragung im Bezirk Güssing

Stichtag ist der 9. April 2021.

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