20001305
AT
VfGH - Aufhebung des § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka - Kanalbenützungsgebühr, Berichtigung
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Landesrecht VfGH - Aufhebung des § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka - Kanalbenützungsgebühr, Berichtigung
§ 0 VfGH - Aufhebung des § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka - Kanalbenützungsgebühr, Berichtigung
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Burgenland
12.03.2021
Landesrecht Vereinbarung über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
§ 0 Vereinbarung über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
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Oberösterreich
Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)
01.08.2024
Landesrecht VfGH - Aufhebung des § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka - Kanalbenützungsgebühr, Berichtigung
Art. 1 VfGH - Aufhebung des § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka - Kanalbenützungsgebühr, Berichtigung
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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Juni 2020, V 101/2019-8, und Berichtigung gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Februar 2021, V 101/2019-10, ausgesprochen, dass § 6 erster Satz ("Diese Verordnung tritt mit 01.01.2019 in Kraft.") der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 20. Dezember 2018 bis 4. Jänner 2019, gesetzwidrig war.