Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20001300 AT

Burgenländische BVB-Übertragungsverordnung Verdienstentgangsverfahren

13 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (13)

Gesetzestext (13 Artikel)

Landesrecht Burgenländische BVB-Übertragungsverordnung Verdienstentgangsverfahren

Burgenland

23.12.2020

Landesrecht Einrichtung und Führung des Alm- und Weidebuches sowie Ausgestaltung der Weidewirtschaftspläne

Niederösterreich

17.12.2020

Landesrecht 3. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung

Oberösterreich

05.06.2024

Landesrecht Burgenländische BVB-Übertragungsverordnung Verdienstentgangsverfahren

In der Angelegenheit nach § 32 Epidemiegesetz 1950 - EpiG, BGBl. Nr. 186/1950, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2020, wird die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstädte Eisenstadt und Rust als Bezirksverwaltungsbehörden auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen.

Landesrecht Einrichtung und Führung des Alm- und Weidebuches sowie Ausgestaltung der Weidewirtschaftspläne

(1) Die NÖ Agrarbezirksbehörde hat über die mit Bescheid zur Alm oder Weide erklärten Grundstücke und Grundstücksteile ein Alm- und Weidebuch in Form eines Verzeichnisses einzurichten und zu führen.

(2) Das Alm- und Weidebuch kann automationsunterstützt geführt werden. Eine Löschung der Daten im Alm- und Weidebuch hat drei Jahre nach der Austragung aus diesem zu erfolgen.

Landesrecht 3. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung

Die Höhe der Ortstaxe gemäß § 48 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018 wird für das Gebiet der Gemeinden Edlbach, Hinterstoder, Klaus an der Pyhrnbahn, Rosenau am Hengstpaß, Roßleithen, Spital am Pyhrn, St. Pankraz, Vorderstoder und Windischgarsten ab 1. Juni 2024 auf 3 Euro angehoben. (Anm: LGBl.Nr. 123/2024)

Landesrecht Burgenländische BVB-Übertragungsverordnung Verdienstentgangsverfahren

(1) Diese Verordnung, LGBl. Nr. 91/2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 91/2020 anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.

Landesrecht Einrichtung und Führung des Alm- und Weidebuches sowie Ausgestaltung der Weidewirtschaftspläne

Das Alm- und Weidebuch hat zu enthalten

Landesrecht 3. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2024 in Kraft.

Landesrecht Einrichtung und Führung des Alm- und Weidebuches sowie Ausgestaltung der Weidewirtschaftspläne

Jedermann kann während der Zeit des Parteienverkehrs der NÖ Agrarbezirksbehörde in das Alm- und Weidebuch Einsicht nehmen. Aus diesem hat die NÖ Agrarbezirksbehörde auf Verlangen kostenlos Daten im elektronischen Wege zu übermitteln.

Landesrecht Einrichtung und Führung des Alm- und Weidebuches sowie Ausgestaltung der Weidewirtschaftspläne

Ein zur Erhaltung der Weidewirtschaft in Niederösterreich aufzustellender Weidewirtschaftsplan hat zu enthalten

Landesrecht Einrichtung und Führung des Alm- und Weidebuches sowie Ausgestaltung der Weidewirtschaftspläne

Der Weidewirtschaftsplan hat, soweit vorhanden, zusätzlich zu enthalten

Landesrecht Einrichtung und Führung des Alm- und Weidebuches sowie Ausgestaltung der Weidewirtschaftspläne

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →