20001265
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RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Landesrecht RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
§ 0 RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
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Oberösterreich
Verordnungen, mit denen Zeiten für Verkaufstätigkeiten in bestimmten Gemeinden festgelegt werden, sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert.
Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.
06.12.2023