Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20001149 AT

Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2017

9 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (9)

Gesetzestext (9 Artikel)

Landesrecht Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2017

Burgenland

01.12.2017

Landesrecht Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten - Aufhebung

Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten - Aufhebung

Landesrecht RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird

Oberösterreich

Verordnungen betreffend Genehmigung von Vereinbarungen über die Bildung eines Gemeindeverbands sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert.

Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.

03.05.2021

Landesrecht Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten - Aufhebung

Die Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten, LGBl. 5060/3, wird aufgehoben.

Landesrecht Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2017

Die unter den Geltungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2017, fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) des Landes werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotential) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenkategorien I bis III zugeordnet.

Landesrecht Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2017

Folgende Dienststellen und Dienststellenteile mit einem höheren Gefährdungspotential werden der Gefahrenkategorie I zugeordnet

Landesrecht Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2017

Folgende Dienststellen und Dienststellenteile mit einem mittleren Gefährdungspotential werden der Gefahrenkategorie II zugeordnet

Landesrecht Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2017

Soweit Dienststellen und Dienststellenteile nicht der Gefahrenkategorie I oder II zugeordnet sind, werden diese der Gefahrenkategorie III (geringeres Gefährdungspotential) zugeordnet.

Landesrecht Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2017

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011 (GefKat-V 2011), LGBl. Nr. 9/2012, außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →