Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20001131 baustofflisteöe AT

Baustoffliste ÖE (baustofflisteöe)

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Baustoffliste ÖE

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes 2000, LGBl. Nr. 50/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 85/2005, wird nach erteilter Zustimmung der Landesregierung verordnet

Landesrecht Baustoffliste ÖE

(Anm.: Die Liste der Bauprodukte samt Anlagen A und B wird als PDF dokumentiert. Dabei wird die aktuelle Fassung des OIB übernommen).

Anm.: in der Fassung GZ Nr. 377/2009, GZ Nr. 327/2011, GZ Nr. 231/2013

Landesrecht Baustoffliste ÖE

Die Baustoffliste ÖE wird entsprechend dem Anhang zu dieser Verordnung festgelegt. Der Anhang besteht aus der Liste der Bauprodukte und den Anlagen A (Produktspezifische Verwendungsbestimmungen und Leistungsanforderungen) und B (Allgemeine Anforderungen).

Landesrecht Baustoffliste ÖE

Die Verordnung tritt am 7. November 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 8. Jänner 2007 über die Baustoffliste ÖE, „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ Nr. 32/2007, außer Kraft.

Landesrecht Baustoffliste ÖE

Diese Verordnung wurde gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummern 2002/80/A, 2004/204/A, 2006/361/A und 2007/588/A).

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →