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20001130 AT

Landesgesetz betreffend Tanzlehranstalten, Aufhebung

15 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (15)

Gesetzestext (15 Artikel)

Landesrecht Landesgesetz betreffend Tanzlehranstalten, Aufhebung

Burgenland

19.06.2017

Landesrecht Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld

Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld

Landesrecht Festsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Festsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder

Vorarlberg

31.03.2017

Landesrecht Landesgesetz betreffend Tanzlehranstalten, Aufhebung

Das als Landesgesetz geltende Bundesgesetz vom 26. September 1923, betreffend die Tanzlehranstalten, BGBl. Nr. 537/1923, wird aufgehoben.

Landesrecht Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld

Das Grundwasservorkommen im Marchfeld (§ 2) wird - unbeschadet bestehender Rechte - der Wasserversorgung und der Bewässerung gewidmet.

Landesrecht Festsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl I Nr 144/2017, festgelegt.

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder

(1) Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten, Baustellen oder sonstigen Betriebsräumen im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f bis h des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes für Tätigkeiten, bei denen die Bediensteten während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf

Landesrecht Landesgesetz betreffend Tanzlehranstalten, Aufhebung

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Landesrecht Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld

Das Widmungsgebiet umfasst

Landesrecht Festsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 anzuwenden.

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder

Die §§ 2 bis 11 sowie die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (VEMF) sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass

Landesrecht Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld

Bei der Handhabung der Bestimmungen der §§ 9, 10 und 31 bis 34 des Wasserrechtsgesetzes 1959 in diesem Gebiet ist maßgebend, dass der Widmungszweck (§ 1) nicht beeinträchtigt wird. Vor allem ist darauf zu achten, dass das Grundwasser seiner Menge und Beschaffenheit nach dem Widmungszweck dauernd erhalten bleibt und die verschiedenen wasserwirtschaftlichen Interessen (Wasserversorgung, Bewässerung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserschutz) zur Ermöglichung einer gesunden wasserwirtschaftlichen Entwicklung dieses Gebietes aufeinander abgestimmt werden.

Landesrecht Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld

Das Widmungsgebiet (§ 2) ist in Karten einzutragen, die im Amt der NÖ Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Mistelbach und Korneuburg aufzulegen sind.

Landesrecht Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Feber 1964, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Marchfeld erlassen wird, BGBl. Nr. 32/1964, außer Kraft.

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