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20001115 AT

Bildung von Sanitätsgemeinden

10 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

Landesrecht Bildung von Sanitätsgemeinden

Niederösterreich

11.03.2026

Landesrecht Ortsbildschutzgebiet in Oberzeiring

[organ]

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Kurztitel

Ortsbildschutzgebiet in Oberzeiring

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 3/1990

Inkrafttretensdatum

27.01.1990

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Oberzeiring

Stammfassung: LGBl. Nr. 3/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt und Moosburg

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Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt und Moosburg

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 40/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.01.2001

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt und Moosburg

StF: BGBl. II Nr. 40/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet

Schlagworte

BGBl. Nr. 286/1971

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2026

Gesetzesnummer

20001115

Dokumentnummer

NOR30001200

Landesrecht Bildung von Sanitätsgemeinden

Sanitätsgemeinde

bestehend aus den Gemeinden bzw. Gemeindeteilen

Guntersdorf

Guntersdorf und Wullersdorf mit der KG Grund

Japons

Irnfritz-Messern ohne die KG Dorna, Grub, Messern, Rothweinsdorf, Sitzendorf, Haselberg, Nondorf an der Wild und Reichharts; Japons

Kreuzstetten

Kreuzstetten und Kreuttal mit der KG Hautzendorf

Prellenkirchen

Prellenkirchen und Berg

Landesrecht Ortsbildschutzgebiet in Oberzeiring

(Anm.: Der Plan ist als PDF nicht elektronisch dokumentierbar.)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt und Moosburg

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 95 Turracher Straße wird im Bereich der Gemeinden Klagenfurt und Moosburg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 7,90, führt sodann in gestreckter Linienführung unter teilweiser Verwendung der bestehenden Trasse und bindet bei km 11,0 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Klagenfurt und Moosburg aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. K 207-1-VO1 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 817 095/2-VI/B/5/98 vom 13. Oktober 1998 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 817 095/11-III/6/00 vom 12. Dezember 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Landesrecht Bildung von Sanitätsgemeinden

Zur gemeinsamen Bestellung eines Gemeindearztes und Ausübung der Diensthoheit werden die in der Anlage bezeichneten Gemeindeverbände (Sanitätsgemeinden) gebildet.

Landesrecht Ortsbildschutzgebiet in Oberzeiring

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Oberzeiring werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Landesrecht Bildung von Sanitätsgemeinden

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. 9400/1, außer Kraft.

Landesrecht Vollnaturschutzgebiet Hanság

Burgenland

19.10.2020

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